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Informationen zur Ehrenamtskarte

logo-lk-4farb Bildschirm rgbDie Niedersächsische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberin­nen und Inhaber in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in vielen öffentlichen und privaten Einrich­tungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.

Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte möchten der Landkreis Goslar und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und die Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.


Voraussetzungen

  • Ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr (Tätigkeiten in unterschiedlichen Einrichtungen können zusammengerechnet werden).
  • Gemeinwohlorientierte Tätigkeit seit mindestens 2 Jahren.
  • Der Landkreis Goslar ist Wohnort oder Stätte des Engagements.
  • Das ehrenamtliche Engagement erfolgt ohne bzw. mit Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten bzw. über die Höhe der Übungsleiterpauschale nicht hinausgeht.
  • Für Inhaber/innen der Juleica (JugendleiterCard), die unter 21 Jahre alt sind, muss das Engagement seit mindestens 1 Jahr bestehen.
  • Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Ausbildung können die Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

 

Weitere wichtige Informationen

  • Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar. Bitte auf der Rückseite unterschreiben und bei Inanspruchnahme Personalausweis bereit halten.
  • Bitte vor Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte den Vergünstiger darüber informieren, dass Sie Ehrensamtskarten-Inhaber/in sind.
  • Gültigkeit drei Jahre. Bei fortbestehenden Voraussetzungen kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

 

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