Informationen zur Ehrenamtskarte
Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte möchten der Landkreis Goslar und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und die Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen
- Ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr (Tätigkeiten in unterschiedlichen Einrichtungen können zusammengerechnet werden).
- Gemeinwohlorientierte Tätigkeit seit mindestens 3 Jahren.
- Der Landkreis Goslar ist Wohnort oder Stätte des Engagements.
- Das ehrenamtliche Engagement erfolgt ohne bzw. mit Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten bzw. über die Höhe der Übungsleiterpauschale nicht hinausgeht.
- Für Inhaber/innen der Juleica (JugendleiterCard), die unter 21 Jahre alt sind, muss das Engagement seit mindestens 1 Jahr mit dem erforderlichen Stundenumfang bestehen.
Weitere wichtige Informationen
- Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar. Bitte auf der Rückseite unterschreiben und bei Inanspruchnahme Personalausweis bereit halten.
- Bitte vor Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte den Vergünstiger darüber informieren, dass Sie Ehrensamtskarten-Inhaber/in sind.
- Gültigkeit drei Jahre. Bei fortbestehenden Voraussetzungen kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Ehrenamtskarte beantragen
Ansprechpartner und Antrag-Annahmestelle
Im Auftrag des Landkreises Goslar ist die Freiwilligenagentur Ihr Ansprechpartner in Sachen Ehrenamtskarte. Wir sind die offizielle Annahmestelle für die Anträge und beantworten all Ihre Fragen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Erstanträge und Verlängerungsanträge müssen auf der Homepage des FreiwilligenServers online gestellt werden. Bitte lesen Sie dort die Anleitung aufmerksam durch! Der Antrag ist erst gültig, wenn der ausgedruckte Antrag mit der eigenen und der Unterschrift der jeweiligen Organisation, bei der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, bei der Freiwilligenagentur vorliegt.
Personen, die den Antrag nicht online stellen möchten oder können, wenden sich bitte an die Freiwilligenagentur. Im telefonischen oder persönlichen Kontakt füllen wir gern den Online-Antrag für Sie aus.
Antragsabgabe - Bitte die Stichtage beachten
Stichtage: 31.05. und 31.10. - Zweimal im Jahr sind Übergabeveranstaltungen für die Ehrenamtskarte vorgesehen.
Download: Informationen zur Ehrenamtskarte
Vergünstigungen
Vergünstigungen in Niedersachsen und Bremen
Über den Freiwilligenserver Niedersachsen können Inhaber/innen der Nieders. Ehrenamtskarte an Verlosungen teilnehmen. Um bezüglich der Verlosungen und Vergünstigungen immer auf dem Laufenden zu sein, können Sie sich direkt beim Freiwilligenserver oder über die Freiwilligenagentur für den Newsletter eintragen lassen.