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Sie möchten Ihre Einrichtung durch den Einsatz von Ehrenamtlichen bereichern?

Das gelingt erfolgreich, wenn Sie folgende zehn wichtigen Hinweise für die Arbeit mit Ehrenamtlichen beachten:

1.  Für Ehrenamtliche sollten Sie in Ihrer Einrichtung einen verbindlichen Ansprechpartner bestimmen.

Der Ansprechpartner ist für die Beantwortung von Fragen und für Erst- bzw. Beratungsgespräche mit Ehrenamtlichen zuständig. Auch für die weitere Begleitung der Ehrenamtlichen ist ein fester Ansprechpartner förderlich.

 

Polizeiliches Führungszeugnis für Freiwillige - kostenfrei

Der Schutz vor Kindeswohlgefährdung wird im Kinder- und Jugendhilfegesetzt (SGB VIII) geregelt. Diese Regelungen gelten sowohl für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Freiwillige, die in sensiblen Bereichen unterstützend tätig sind.

Das Führungszeugnis wird bei der Stadtverwaltung (Bürgeramt) beantragt. Bei Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung, die die Notwendigkeit eines Führungszeugnisses bestätigt, ist das Zeugnis kostenfrei.

 

Vereinsrecht und Ehrenamt - Durchblick für Engagierte

Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Handbuch herausgegeben, welches über verschiedene Organisationsformen sowie die Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern  und Vorständen informiert. Der Ratgeber bietet konkrete Antworten. Ehrenamtler erfahren zudem, welche Regeln bei Lohn, Steuern und der Anrechnung von Zahlungen auf Sozialleistungen gelten und in welchen Fällen sie im Zweifelsfall im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten haften.

Der Ratgeber Vereinsrecht kostet 16,90 € plus Porto und Versand.

 

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