Polizeiliches Führungszeugnis für Freiwillige - kostenfrei
Der Schutz vor Kindeswohlgefährdung wird im Kinder- und Jugendhilfegesetzt (SGB VIII) geregelt. Diese Regelungen gelten sowohl für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Freiwillige, die in sensiblen Bereichen unterstützend tätig sind.
Das Führungszeugnis wird bei der Stadtverwaltung (Bürgeramt) beantragt. Bei Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung, die die Notwendigkeit eines Führungszeugnisses bestätigt, ist das Zeugnis kostenfrei.